Charta zum Schutz von Journalisten
Charta zur Sicherheit von Journalisten
in Kriegs- und Krisengebieten
Die Sicherheit von Journalisten in Krisengebieten ist nicht immer gewährleistet, selbst dort nicht, wo internationales Recht "auf dem Papier" Schutz garantiert. Immer seltener respektieren kriegführende Parteien entsprechende Vereinbarungen - sie sichern Berichterstattern keinen vollständigen Schutz zu. Journalisten, Medienschaffende und ihre Mitarbeiter, die in Kriegs- und Krisengebieten arbeiten, ob fest angestellt oder freiberuflich tätig, gehen ein hohes Risiko ein, um die Öffentlichkeit zu informieren. Sie haben daher ein Recht auf Schutz, Sicherheit und eine Gegenleistung von Seiten ihrer Arbeitgeber. Dabei darf dieser Anspruch auf Schutz jedoch nie für das Militär oder Regierungsbehörden einer Kriegspartei als Vorwand dienen, die Berichterstattung zu beschränken, zu verbieten oder zu beeinflussen.
Die Verantwortlichen in den Medienunternehmen stehen selbst in der Pflicht, die Arbeitsrisiken ihrer Mitarbeiter zu verringern und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.





























